NUMERAS Newsletter 02/2025

Übersicht
Qualitätsmanagement
Datenschutz
Hygiene
Schulungen und Webinare
- Grundlagenschulung – IGeL-Abrechnung in der Augenheilkunde
- Die augenärztliche Abrechnung – Einsteigerkurs für die EBM-Abrechnung
Qualitätsmanagement
ISO Revision 2026
Die Revision der DIN EN ISO 9001:2015, die ursprünglich für Ende 2025 geplant war, wird voraussichtlich erst im Herbst 2026 veröffentlicht. Diese Verzögerung resultiert aus umfangreichen Kommentaren zum ersten Entwurf, die eine zusätzliche Überarbeitungsrunde erforderlich machten. Der überarbeitete Projektplan sieht nun eine Veröffentlichung im vierten Quartal 2026 vor.
Die kommende Revision zielt darauf ab, die Norm an aktuelle und zukünftige Herausforderungen anzupassen. Dabei werden folgende Schwerpunkte gesetzt:

Überprüfung der QM-Grundsätze: Die sieben Qualitätsmanagement-Grundsätze werden einer kritischen Überprüfung unterzogen, um ihre Relevanz und Wirksamkeit im aktuellen industriellen Umfeld sicherzustellen.
Integration von ESG-Aspekten: Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen sollen stärker in das Qualitätsmanagement eingebunden werden, um den steigenden Anforderungen an Nachhaltigkeit gerecht zu werden.
Berücksichtigung des Klimawandels: Unternehmen sollen verpflichtet werden, die Auswirkungen des Klimawandels auf ihre Prozesse zu analysieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Anpassung an neue Technologien: Die Norm wird voraussichtlich Anforderungen zur Integration von Technologien wie künstlicher Intelligenz, Big Data und Cloud Computing enthalten.
Stärkung des Risikomanagements: Der risikobasierte Ansatz soll weiterentwickelt werden, um Unternehmen bei der Identifikation und Minderung von Risiken besser zu unterstützen.
Nach der Veröffentlichung der neuen Norm wird voraussichtlich eine Übergangsfrist von drei Jahren gelten, in der Unternehmen ihre Qualitätsmanagementsysteme an die neuen Anforderungen anpassen müssen . Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit den geplanten Änderungen vertraut zu machen und entsprechende Anpassungen vorzubereiten.
Risikobewertungsmatrix
Die Risikobewertungsmatrix in der Risikoanalyse gemäß DIN EN ISO 9001:2015 ist ein zentrales Instrument zur systematischen Bewertung von Risiken im Qualitätsmanagementsystem (QMS). Sie unterstützt Organisationen dabei, potenzielle Risiken zu identifizieren, zu analysieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu planen.

Die Norm DIN EN ISO 9001:2015 fordert im Rahmen des risikobasierten Denkens, dass Organisationen Risiken und Chancen ermitteln, die sich auf die Fähigkeit zur Konformität von Produkten und Dienstleistungen sowie auf die Kundenbindung auswirken können (Kapitel 6.1 der Norm).
Es ist keine konkrete Methode vorgeschrieben, doch gängige Praxis ist der Einsatz einer Risikobewertungsmatrix.
Ein Beispiel für die mögliche Umsetzung der Risikobewertungsmatrix finden Sie in unser QM-Bibliothek 6_1_001_AW Ausfüllhilfe Risikoanalyse.
Risiken durch den Klimawandel
Das Internationale Akkreditierungsforum (IAF) und die Internationale Organisation für Normung (ISO) haben am 22. Februar eine gemeinsame Erklärung abgegeben, dass die Betrachtung möglicher Risiken, die sich aus dem Klimawandel ergeben, mit sofortiger Wirkung für einige ISO-Normen eine verpflichtende Anforderung wird.
Der Klimawandel muss zusammen mit anderen Themen auf seine Relevanz hin evaluiert werden. Die Anforderungen gelten für die Abschnitt 4.1 Analyse des Kontextes und 4.2 Anforderungen und Erwartungen interessierter Parteien.
Kapitel 4.1: Organisationen müssen im Rahmen der Kontextanalyse prüfen, ob der Klimawandel für sie ein relevantes Thema ist.
Kapitel 4.2: Die Anforderungen der interessierten Parteien bezüglich des Klimawandels müssen berücksichtigt werden.
Eine Risikoanalyse mit Beispielen finden Sie im Kundenbereich unserer QM-Bibliothek. Das Dokument 6_1_020_CL Risikoanalyse.xlsx beinhaltet im unteren Reiter unter Punkt 5 Risiken zum Klimawandel.
Bitte prüfen Sie, ob die Beispiele für Ihre Praxis relevant sind. Übernehmen Sie bitte relevante Punkte in Ihre Risikoanalyse und ergänzen weitere, mögliche Faktoren.
Datenschutz
Neue KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie ab 01.04.2025 – Das sind die wichtigsten Änderungen
Ab dem 1. April 2025 gilt eine aktualisierte Fassung der IT-Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Ziel ist es, den Schutz von Patientendaten in Arzt- und Psychotherapiepraxen weiter zu erhöhen. Die neuen Anforderungen müssen spätestens bis zum 1. Oktober 2025 umgesetzt werden.
Was wurde geändert?
Anforderungen nach Praxisgröße differenziert
Die Richtlinie unterscheidet nun noch klarer zwischen kleinen, mittleren und großen Praxen:
- Kleine Praxen (≤ 5 Personen): Basisanforderungen wie sichere Passwörter, regelmäßige Updates, Virenschutz.
- Mittlere Praxen (6–20 Personen): Zusätzliche Anforderungen wie Benutzerverwaltung, Rollen- und Rechtekonzepte.
- Große Praxen (> 20 Personen): Erweiterte Maßnahmen, z. B. Netzwerksegmentierung, zentralisiertes Patchmanagement, Logging.
Praxen mit speziellen Telematik-Komponenten oder medizinischen Großgeräten müssen ggf. zusätzliche Schutzmaßnahmen umsetzen.
Dokumentations- und Nachweispflichten
Die Richtlinie legt mehr Gewicht auf formale Nachweise:
- Protokollierte Schulungen,
- unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen,
- Regelungen zu externen IT-Dienstleistern,
- interne Richtlinien zum Zugriffsschutz.
Verpflichtende IT-Sicherheits-Schulungen
Alle Mitarbeitenden, die mit IT-Systemen arbeiten oder Zugriff auf personenbezogene Daten haben, müssen künftig regelmäßig geschult werden. Die Schulungen sollen ein Bewusstsein für Risiken wie Phishing, Social Engineering und den sicheren Umgang mit IT-Anwendungen schaffen.
Verantwortlichkeit bei Praxisleitung
Unverändert bleibt: Die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei der Praxisleitung. Externe Unterstützung durch IT-Dienstleister ist zulässig, entbindet aber nicht von der Nachweispflicht.
Unterstützung und weitere Informationen
Die neuen Anforderungen – insbesondere die verpflichtenden Schulungen – können bequem über die Lernplattform NUMERAS Personal abgebildet werden. Dort finden Sie speziell entwickelte E-Learnings zur zu Datenschutz und IT-Sicherheit mit Nachweisfunktion für Ihre Dokumentation.
Auch die KBV bietet umfangreiche Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Anforderungen auf deren Webseite.
Hygiene
HYGSO-Hygienenews
In einer Augenarztpraxis ist die Einhaltung höchster Hygienestandards von zentraler Bedeutung. Aufgrund der Sensibilität des Auges und der Anfälligkeit für Infektionen muss sichergestellt werden, dass alle Instrumente und Oberflächen steril und keimfrei sind. Hygienische Maßnahmen wie regelmäßige Desinfektion, die Verwendung von Einwegmaterialien und strikte Handhygiene sind unerlässlich, um das Risiko von Infektionen wie Bindehautentzündungen oder postoperativen Komplikationen zu minimieren. Eine sorgfältige Hygiene schützt nicht nur die Gesundheit der Patienten, sondern stärkt auch das Vertrauen in die Praxis und trägt zur hohen Qualität der medizinischen Versorgung bei.
In der neuesten Ausgabe des Newsletters unseres langjährigen Kooperationspartners HygieneManagement Solutions finden Sie folgende Themen:
- DGKH-Leitlinie: Hygiene bei Baumaßnahmen
- Hygiene-Tipp: Händedesinfektion bei HPV-Patienten
- Langzeitpflege: Nosokomiale Infektionen als Problem
- In eigener Sache: unsere Hygieneschulungen und -seminare
Schulungen und Webinare
Unsere E-Learning-Plattform NUMERAS Personal umfasst Schulungs- und Personalmanagement in einem einzigen System und setzt neue Maßstäbe bei der Verbesserung der Abläufe in der Praxis. Das umfangreiche Kursangebot ist ein wichtiger Bestandteil des Qualitätsmanagements, unterstützt bei der regelmäßigen Fortbildung von Mitarbeitern und bietet Themen für Quereinsteiger und Fortgeschrittene.
Das Kursangebot wird regelmäßig erweitert und unsere beiden neuen Kurse sind ab sofort auf NUMERAS Personal verfügbar!
Grundlagenschulung – IGeL-Abrechnung in der Augenheilkunde
Die Inhalte behandeln die strukturierte Einführung, Aufklärung und Abrechnung individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) in der Augenheilkunde – beginnend mit dem Angebot und der Patienteninformation, über Unterschiede und Anforderungen an Aufklärungs- und Arzt-Patienten-Gespräche samt Dokumentation und rechtswirksamer IGeL-Vereinbarung, bis hin zu spezifischen Aspekten der Abrechnung nach GOÄ inklusive Faktorsteigerung, Rechnungsstellung, Materialkosten und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie einem abschließenden Praxis-Check und Quiz zur Wissensüberprüfung.

Die augenärztliche Abrechnung – Einsteigerkurs für die EBM-Abrechnung
Inhalte:
- Abrechnungsgrundlage der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM)
- Die rechtskonforme EBM-Abrechnung
- Von der Honorarverteilung bis zum Honorarbescheid Teil 1
- Von der Honorarverteilung bis zum Honorarbescheid Teil 2