NUMERAS Newsletter 04/2024

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Qualitätsmanagement und Recht

Hygiene

Schulungen und Webinare

Qualitätsmanagement und Recht

Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel

Ab 2025 tritt ein Verbot von fluorhaltigen Schaumlöschmitteln in Kraft, das auch für Arztpraxen und andere öffentliche Einrichtungen relevant ist. Diese Schaumlöschmittel enthalten per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die umgangssprachlich auch als „Forever Chemicals“ bezeichnet werden, da sie in der Umwelt sehr persistent sind und sich nur extrem langsam abbauen. PFAS können sich in der Umwelt anreichern und stellen eine Gefahr für die Gesundheit und die Ökosysteme dar.

Für Arztpraxen und andere Einrichtungen gibt es alternative Schaumlöschmittel ohne PFAS, die ebenfalls effektiv und sicher sind. Zu den wichtigsten Alternativen zählen:

CO₂-Feuerlöscher: Besonders für Brände der Klasse B (flüssige Stoffe) geeignet und ebenfalls fluor- und schadstofffrei.

Fluorfreie Schaumlöschmittel: Diese wurden speziell entwickelt, um die gleiche Löschleistung zu bieten, ohne PFAS oder andere persistente Chemikalien zu enthalten.

Wassernebel-Löscher: Sie eignen sich gut für den Einsatz in Bereichen mit elektronischen Geräten oder medizinischen Anlagen, da sie mit einem feinen Wassernebel löschen und so Wasserschäden minimieren.

Arztpraxen sollten frühzeitig ihre Löschmittelausrüstung prüfen und fluorhaltige Schaumlöscher bis 2025 durch umweltfreundliche Alternativen ersetzen. Die Hersteller bieten inzwischen eine breite Palette an PFAS-freien Löschmitteln an, die ebenso zuverlässig und brandschutzkonform sind.

Definition von Fehler, Beschwerden und Verbesserungen

In der Norm DIN EN ISO 9001:2015, die Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme festlegt, werden „Fehler“, „Beschwerden“ und „Verbesserungen“ als zentrale Begriffe definiert und spielen eine wichtige Rolle im kontinuierlichen Verbesserungsprozess eines Unternehmens. Hier ist die Bedeutung dieser Begriffe im Kontext der Norm:

Fehler (Nichtkonformität)

Definition gemäß DIN EN ISO 9001:2015: Ein Fehler oder eine Nichtkonformität ist das Nichterfüllen einer festgelegten Anforderung. Eine Anforderung kann dabei kundenspezifisch, gesetzlich oder intern festgelegt sein.

Beispiele:

Fehlende Aktualisierung von Arbeitsanweisungen und Behandlungsrichtlinien, was zu veralteten oder ineffizienten Verfahren führen kann.

Unzureichende Hygienestandards, z. B. bei der Desinfektion von Geräten oder Behandlungsräumen, die den Hygienevorgaben nicht entsprechen.

Keine korrekten Sicherheitsmaßnahmen bei der Anwendung von Lasern oder anderen Geräten, was zu Verletzungen oder Gesundheitsrisiken führen kann.

Versäumnis, Patienten über Risiken oder Nebenwirkungen zu informieren, was zu einem Mangel an Transparenz und Vertrauen führt.

Fehlerhafte Handhabung bei der Datenvernichtung, die dazu führt, dass sensible Informationen unbeabsichtigt zugänglich bleiben.

Beschwerden (Reklamation)

Definition gemäß DIN EN ISO 9001:2015: Eine Beschwerde ist eine Äußerung von Unzufriedenheit über eine Organisation, ein Produkt oder eine Dienstleistung, die an die Organisation herangetragen wird. Beschwerden werden als Rückmeldungen von Kunden behandelt und dokumentiert.

Beispiele:

Mehrfache Besuche erforderlich aufgrund von Verzögerungen bei Diagnose oder Behandlungen, was die Zeit und den Aufwand der Patienten unnötig erhöht.

Mangelhafte Erklärung medizinischer Sachverhalte oder Diagnosen, was zu Unsicherheit und Unverständnis beim Patienten führen kann.

Fehlende Information über Behandlungsablauf oder Alternativen, was als mangelnde Transparenz wahrgenommen wird.

Probleme mit der Abrechnung wie unklare oder unerwartete Kosten, die nicht im Vorfeld besprochen wurden.

Unangenehme oder veraltete Untersuchungsgeräte, die bei Patienten Beschwerden oder Unwohlsein verursachen.

Verbesserung

Definition gemäß DIN EN ISO 9001:2015: Verbesserung ist ein zentraler Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems und bezeichnet Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit. Ziel der Verbesserung ist es, die Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems kontinuierlich zu steigern.

Beispiele:

Einführung eines effizienten Terminmanagementsystems, das Überbuchungen vermeidet und genügend Zeit für einzelne Patienten einplant.

Einführung eines Warenwirtschaftssystems für eine effiziente Bestandsverwaltung und Reduzierung der Kosten durch bessere Lagerhaltung und optimierte Bestellprozesse.

Optimierung der Reinigungs- und Desinfektionspläne durch festgelegte Intervalle und regelmäßige Kontrollen, insbesondere bei Geräten und in Behandlungsräumen.

Regelmäßige Kalibrierung und Wartung aller medizinischen Geräte, um eine hohe Messgenauigkeit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten.

Mitarbeiterentwicklungsgespräche, in denen individuelle Lernziele definiert und die berufliche Weiterentwicklung unterstützt wird.

MVZ: Ohne ärztlichen Leiter keine Vergütung

Milana Sönnichsen Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht (Messner Rechtsanwälte)

Zur ordnungsgemäßen Leistungsabrechnung muss ein MVZ über einen ärztlichen Leiter verfügen. Der ärztlicher Leiter steuert nach der Intention des Gesetzgebers die Betriebsabläufe, stellt sicher, dass medizinische Entscheidungen unabhängig von sachfremden Erwägungen getroffen werden, prüft und verantwortet die Abrechnung.

Fehlt ein ärztlicher Leiter, wird die Abrechnung berichtigt und unter Umständen bis auf „0“ reduziert, auch wenn das MVZ über eine weitere Zulassung verfügt.

Anwaltliche Empfehlung: Kündigt der ärztliche Arbeitnehmer im MVZ, welcher die Funktion des ärztlichen Leiters innehatte, sollte das MVZ den Änderungsantrag bei den Zulassungsgremien stellen und diese Funktion auf den anderen verbleibenden Arzt übertragen, bis in den folgenden 6 Monaten die vakante Zulassung nachbesetzt wird.

Quelle: SG München, Urt. V. 29.2.2024 – S 49 KA 5037/2

Hygiene

Komplikationsstatistik

Die Infektionssurveillance gemäß den Kriterien des AMBU-KISS (ambulantes Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System) ist ein wichtiges Instrument zur Überwachung und Vorbeugung von Infektionen in ambulanten medizinischen Einrichtungen, einschließlich Arztpraxen und ambulanten chirurgischen Zentren. Das AMBU-KISS-System ist ein Teil von KISS (Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System) und wurde speziell für den ambulanten Bereich entwickelt. Ziel ist es, nosokomiale Infektionen zu erfassen und Strategien zur Infektionsprävention umzusetzen.

Eine entsprechende Vorlage für die Katarakt-OP finden sie in unser QM-Bibliothek im Bereich der Formulare (8_1_017_FO Infektionssurveillance in Anlehnung an die Kriterien des AMBU-KISS).

Schulungen und Webinare

Unsere E-Learning-Plattform NUMERAS Personal umfasst Schulungs- und Personalmanagement in einem einzigen System und setzt neue Maßstäbe bei der Verbesserung der Abläufe in der Praxis. Das umfangreiche Kursangebot ist ein wichtiger Bestandteil des Qualitätsmanagements, unterstützt bei der regelmäßigen Fortbildung von Mitarbeitern und bietet Themen für Quereinsteiger und Fortgeschrittene.

Das Kursangebot wird regelmäßig erweitert und unsere beiden neuen Kurse sind ab sofort auf NUMERAS Personal verfügbar!

Augenheilkunde für Quereinsteiger

Inhalte:

Dieser E-Learning-Kurs bietet eine umfassende Einführung in die Anatomie, Physiologie und die häufigsten Erkrankungen des Auges. Er richtet sich an alle Quereinsteiger, die das menschliche Auge kennenlernen möchten – ob für die medizinische Ausbildung, das Optikerhandwerk oder einfach als interessierter Laie.

Der Kurs vermittelt fundiertes Wissen über die anatomischen Strukturen des Auges, den Sehvorgang und gängige Augenerkrankungen. Mit interaktiven Quizzes am Ende jeder Einheit können Sie Ihr Wissen überprüfen und festigen.

Managementbewertung gemäß DIN EN ISO 9001:2015

Inhalte:

  • Managementbewertung allgemein
  • Ergebnisse der Audits
  • Rückmeldung von Patienten und relevanten interessierten Parteien
  • Fehler und Korrekturmaßnahmen
  • Wirksamkeit von Risiken und Chancen
  • Status von Maßnahmen vorheriger Managementbewertungen
  • Veränderungen bei externen und internen Themen die das QMS betreffen
  • Prozessleistung und Konformität
  • Leistung externer Anbieter
  • Rückmeldung von Mitarbeitern
  • Weiterbildungen/Schulungen
  • Erfüllungsgrad der Qualitätsziele
  • Ergebnisse von Überwachungen und Messungen
  • Fazit
  • Managementbewertung in NUMERAS Praxis (Video)
Alle Premium-Schulungspakete gibt es bereits schon für 59 Euro monatlich zzgl. MwSt. für die gesamte Praxis.