NUMERAS Newsletter 03/2025

Übersicht

Qualitätsmanagement

Datenschutz und Künstliche Intelligenz (KI)

Hygiene

Schulungen und Webinare

Qualitätsmanagement

Risikobezogenes Maßnahmenkonzept

Das bestehende Gefahrstoffkataster wurde an die aktuelle Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) angepasst und um ein risikobezogenes Maßnahmenkonzept (Ampel-Modell) ergänzt.

Mit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung ist dieses Konzept gesetzlich vorgeschrieben. Ziel ist es, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – insbesondere mit krebserzeugenden und reproduktionstoxischen Stoffen der Kategorien 1A und 1B – nach einem Ampelsystem zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen.

Die Einstufung erfolgt in drei Stufen:

  • Grün – akzeptables Risiko, Standard-Schutzmaßnahmen ausreichend
  • Gelb – erhöhtes Risiko, zusätzliche Schutzmaßnahmen und engmaschige Kontrolle erforderlich
  • Rot – hohes Risiko, Tätigkeit nur mit besonderen Schutzmaßnahmen oder Ersatzstoffen möglich

Standardmäßig sind in den meisten konservativen und operativen Augenarztpraxen keine Kategorie-1A/1B-Stoffe mehr im täglichen Einsatz.

Ausnahmen: Formaldehyd- oder Ethylenoxid-haltige Produkte, spezielle Arzneimittel (z. B. Zytostatika).

Deshalb ist es wichtig, das Gefahrstoffkataster regelmäßig zu prüfen und die aktuellen Sicherheitsdatenblätter (SDB) aller verwendeten Produkte einzusehen → dort ist die Einstufung (1A/1B) eindeutig angegeben.

Eine entsprechende Vorlage des angepassten Gefahrstoffkatasters 8_1_014_FO_Gefahrstoffkataster mit Ampelkonzept.docx finden Sie in unserer QM-Bibliothek.

Unterweisung zur Nutzung von Poolfahrzeugen

Die sachgerechte Nutzung von Poolfahrzeugen erfordert eine verpflichtende Unterweisung aller Mitarbeitenden. Ziel ist es, Risiken für Personen, Fahrzeuge und Betrieb zu minimieren sowie die Einhaltung gesetzlicher und interner Vorgaben sicherzustellen.

Im Rahmen der DIN EN ISO 9001:2015 wird gefordert, dass Unternehmen Maßnahmen zur Kompetenzsicherung, zum Bewusstsein und zur Vermeidung von Fehlhandlungen treffen.

Die Unterweisung der Mitarbeitenden ist ein wesentlicher Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems, da sie zur Erhöhung der Arbeitssicherheit, zur Risikominimierung sowie zur rechtlichen Absicherung beiträgt.

Zur effizienten Umsetzung steht auf NUMERAS Personal ein Videokurs zur Unterweisung in der Nutzung von Poolfahrzeugen bereit. Dieser stellt sicher, dass die Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Compliance praxisnah und standardkonform erfüllt werden.

Gesetzliche Belehrungen über NUMERAS

Die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen und Belehrungen (z. B. nach Arbeitsschutzgesetz, Infektionsschutzgesetz oder DGUV) liegt in der Verantwortung der Praxisleitung. Diese trägt die rechtliche Verantwortung und ist gegenüber den Mitarbeitenden der Praxis allein weisungsbefugt.

NUMERAS stellt mit der Lernplattform NUMERAS Personal die entsprechenden Schulungen digital zur Verfügung. Die Mitarbeitenden können diese Unterweisungen direkt über die Plattform absolvieren. Nach erfolgreicher Teilnahme wird ein Nachweis erstellt, der als Dokumentation für die Praxis dient.

Bitte beachten Sie: NUMERAS ist ausschließlich technischer und inhaltlicher Dienstleister. Eine Weisungsbefugnis gegenüber dem Praxisteam besteht nicht. Die Verantwortung für die Durchführung, Kontrolle und Archivierung der Unterweisungen liegt weiterhin bei der Praxisleitung.

Für eine rechtssichere Dokumentation empfehlen wir, die von NUMERAS ausgestellten Teilnahmezertifikate nach Abschluss einer Unterweisung fest in der Personalakte des jeweiligen Mitarbeitenden abzulegen. Auf diese Weise kann die Praxis jederzeit gegenüber Aufsichtsbehörden oder Berufsgenossenschaften nachweisen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Belehrungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

Zusätzlich sollte die Praxisleitung regelmäßig die Übersicht in NUMERAS Personal kontrollieren, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden die erforderlichen Kurse absolviert haben. Empfehlenswert ist es, einmal jährlich eine vollständige Dokumentationsprüfung vorzunehmen und fehlende Nachweise umgehend nachzufordern.

Datenschutz und Künstliche Intelligenz (KI)

Änderungen in der KBV-Sicherheitsrichtlinie ab 01.10.2025

Ab dem 1. Oktober 2025 gelten neue Regeln der KBV-Sicherheitsrichtlinie.
Ziel ist es, die IT-Sicherheit in Praxen weiter zu verbessern und an aktuelle Gefahren anzupassen.

Wichtige Neuerungen:

  • Stärkere Sicherheitskontrollen: IT-Systeme müssen regelmäßig geprüft werden.
  • Aktualisierte Passwortrichtlinien: Passwörter müssen sicherer sein und häufiger geändert werden.
  • Verpflichtende Schulungen: Alle Mitarbeitenden müssen regelmäßig zu IT-Sicherheitsthemen geschult werden.
  • Dokumentationspflichten: Alle Maßnahmen müssen klar und nachvollziehbar festgehalten werden.
  • Technische Anpassungen: Einige Systeme müssen bis zu bestimmten Fristen nachgerüstet oder aktualisiert werden.

Diese Änderungen betreffen alle Praxen. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, riskiert Beanstandungen bei Prüfungen.

Wir helfen Ihnen dabei, die neuen Anforderungen sicher und rechtzeitig umzusetzen. Wir analysieren Ihren aktuellen IT-Sicherheitsstatus und zeigen Handlungsbedarf auf. Sprechen Sie uns gerne an!

KI im Praxismanagement: Effizienzgewinn für Augenarztpraxen

Der Alltag in Augenarztpraxen ist geprägt von hohem Dokumentationsaufwand und zahlreichen Routineaufgaben. Moderne KI-Lösungen bieten heute schon konkrete Unterstützung – und schaffen Freiräume für das Wesentliche: die Patientenversorgung.

Automatisierte Dokumentation

KI-gestützte Spracherkennung kann Routinegespräche in Echtzeit verschriftlichen, medizinisch strukturieren und ins Praxisverwaltungssystem übertragen. So werden Dokumentationen schneller, vollständiger und weniger fehleranfällig.

Intelligente Telefonassistenz

Digitale Assistenten beantworten häufige Anfragen automatisiert, nehmen Terminwünsche entgegen und entlasten das Praxisteam spürbar – besonders in Stoßzeiten.

Internes Wissen als Erfolgsfaktor

Der NUMERAS KI Assistent NI-KI nutzt das interne Wissen der Praxis: Abläufe, Fachsprache und Standards werden individuell berücksichtigt. So entsteht ein praxisnahes System, das perfekt in den Alltag integriert ist.

Das Ergebnis: Mit NI-KI steht Augenarztpraxen ein leistungsfähiger KI-Assistent zur Verfügung, der in allen genannten Bereichen unterstützt – von der Dokumentation über die Telefonassistenz bis hin zur intelligenten Nutzung interner Informationen.
So wird der Praxisbetrieb effizienter, das Team spürbar entlastet und mehr Zeit für die Patienten gewonnen.

Hygiene

HYGSO-Hygienenews

In einer Augenarztpraxis ist die Einhaltung höchster Hygienestandards von zentraler Bedeutung. Aufgrund der Sensibilität des Auges und der Anfälligkeit für Infektionen muss sichergestellt werden, dass alle Instrumente und Oberflächen steril und keimfrei sind. Hygienische Maßnahmen wie regelmäßige Desinfektion, die Verwendung von Einwegmaterialien und strikte Handhygiene sind unerlässlich, um das Risiko von Infektionen wie Bindehautentzündungen oder postoperativen Komplikationen zu minimieren. Eine sorgfältige Hygiene schützt nicht nur die Gesundheit der Patienten, sondern stärkt auch das Vertrauen in die Praxis und trägt zur hohen Qualität der medizinischen Versorgung bei.

In der neuesten Ausgabe des Newsletters unseres langjährigen Kooperationspartners HygieneManagement Solutions finden Sie folgende Themen:

  • KRINKO-Empfehlung zu Rehabilitationseinrichtungen
  • Hygiene-Tipp: Tischabdeckung im OP
  • MRSA: mehr Infektionen in sozial benachteiligten Regionen
  • Gesunde Ernährung schützt Darm besser als Stuhltransplantation
  • Rechtliche Verantwortung: Patientensicherheit und Hygiene

Schulungen und Webinare

Unsere E-Learning-Plattform NUMERAS Personal umfasst Schulungs- und Personalmanagement in einem einzigen System und setzt neue Maßstäbe bei der Verbesserung der Abläufe in der Praxis. Das umfangreiche Kursangebot ist ein wichtiger Bestandteil des Qualitätsmanagements, unterstützt bei der regelmäßigen Fortbildung von Mitarbeitern und bietet Themen für Quereinsteiger und Fortgeschrittene.

Das Kursangebot wird regelmäßig erweitert und unsere beiden neuen Kurse sind ab sofort auf NUMERAS Personal verfügbar!

Grundlagenschulung – IGeL-Abrechnung in der Augenheilkunde

Die Inhalte behandeln die strukturierte Einführung, Aufklärung und Abrechnung individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) in der Augenheilkunde – beginnend mit dem Angebot und der Patienteninformation, über Unterschiede und Anforderungen an Aufklärungs- und Arzt-Patienten-Gespräche samt Dokumentation und rechtswirksamer IGeL-Vereinbarung, bis hin zu spezifischen Aspekten der Abrechnung nach GOÄ inklusive Faktorsteigerung, Rechnungsstellung, Materialkosten und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie einem abschließenden Praxis-Check und Quiz zur Wissensüberprüfung.

Die augenärztliche Abrechnung – Einsteigerkurs für die EBM-Abrechnung

Inhalte:

  • Abrechnungsgrundlage der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM)
  • Die rechtskonforme EBM-Abrechnung
  • Von der Honorarverteilung bis zum Honorarbescheid Teil 1
  • Von der Honorarverteilung bis zum Honorarbescheid Teil 2
Alle Premium-Schulungspakete gibt es bereits schon für 59 Euro monatlich zzgl. MwSt. für die gesamte Praxis.