NUMERAS Newsletter 01/2025

Übersicht

Qualitätsmanagement und Recht

Datenschutz

Hygiene

Schulungen und Webinare

Qualitätsmanagement und Recht

Wichtige Dokumente im QMS der Augenarztpraxis

Im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) einer Augenarztpraxis müssen bestimmte Dokumente hinterlegt werden, um eine sichere und effiziente Patientenversorgung zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere folgende:

Arzneimitteltherapiesicherheit in der Augenarztpraxis
Dieses Dokument enthält Richtlinien zur sicheren Verordnung, Anwendung und Überwachung von Medikamenten, um Medikationsfehler und unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden.

Schmerzmanagement
Die Dokumentation zum Schmerzmanagement beschreibt Maßnahmen zur Erkennung, Bewertung und Behandlung von Schmerzen bei Patienten. Sie stellt sicher, dass effektive Schmerztherapien nach aktuellen medizinischen Standards durchgeführt werden.

Prävention von und Hilfe bei Missbrauch und Gewalt in der Augenarztpraxis
Dieses Dokument legt fest, wie das Praxispersonal mit Verdachtsfällen von Missbrauch oder Gewalt umzugehen hat. Es enthält Leitlinien zur Sensibilisierung, Früherkennung und geeigneten Hilfsangeboten für betroffene Patienten.

Die Hinterlegung dieser Dokumente im QMS stellt sicher, dass die Praxis klar definierte Prozesse für diese wichtigen Themen hat und den gesetzlichen sowie qualitätsrelevanten Anforderungen entspricht. Entsprechende Vorlagen finden Sie in unserer QM-Bibo.

Fax-Verbot beschert Österreichs Gesundheitssystem Chaos

Das kürzlich verhängte Fax-Verbot sorgt für erhebliche Probleme im österreichischen Gesundheitssystem. Jahrzehntelang war das Faxgerät ein essenzielles Kommunikationsmittel für Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen. Nun führt das abrupte Verbot zu massiven Verzögerungen bei Überweisungen, Rezepten und Abrechnungen.

Viele Arztpraxen und Kliniken sind nicht ausreichend auf digitale Alternativen vorbereitet. Überlastete E-Mail-Systeme, fehlende sichere Datenübertragungsmöglichkeiten und technische Hürden erschweren den Arbeitsalltag. Besonders betroffen sind kleinere Praxen und ländliche Regionen, in denen digitale Lösungen noch nicht flächendeckend etabliert sind.

Experten fordern dringend eine praxisnahe Übergangslösung und eine verbesserte digitale Infrastruktur, um die Gesundheitsversorgung nicht zu gefährden. Ohne schnelle Alternativen drohen lange Wartezeiten, Behandlungsverzögerungen und ein weiterer bürokratischer Mehraufwand für medizinisches Personal.

Patienten-Apps und andere Modelle zur Einlösung von E-Rezepten

Milana Sönnichsen Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht (Messner Rechtsanwälte)

Die Bereitstellung und der Betrieb von informationstechnischen Systemen, die die Übermittlung von E-Rezepten und Zugangsdaten außerhalb der Telematikstruktur betreffen, ist grundsätzlich untersagt nach § 360 Abs. 16 Sozialgesetzbuch (SGB) V. Es sind im Gesetz einige Ausnahme von dem grundsätzlichen Verbot genannt werden.


Eine Ausnahme ist der Betrieb eines informationstechnischen Systems durch die Apotheke selbst genannt mit dem Ziel, direkt von versicherten Zugangsdaten zu E-Rezepten entgegenzunehmen, die bei höchstens dieser Hauptapotheke und den dazu gehörigen Filialapotheken eingelöst werden könnten. Damit soll es den Apotheken selbst ermöglicht werden, eigene System zu betreiben, mit
denen die versicherten ihre E-Rezepte oder die elektronischen Zugangsdaten ohne persönlichen Besuch oder Nutzung der E-Rezept-App der Gematik.


Als eine weitere Ausnahme ist aus der Sicht der Verfasserin der Betrieb von Plattformen und das Angebot von Patienten-Apps relevant. Dabei ist der Betrieb dieser Apps unter bestimmten Voraussetzungen durch Dritte (Nicht-Apotheker) zulässig. In formaler Hinsicht ist ein Antrag bei der Gematik erforderlich. Gemeinsames Prinzip dieser Plattformen ist, dass sie eine Verbindung zwischen den verschiedenen Akteuren herstellen und dem Patienten die Möglichkeit eröffnen, seine E-Rezepte einer bestimmten Apotheke zur Belieferung zuzuleiten. Den Apotheken ermöglichen die Plattformen eine erleichterte Auffindbarkeit für den Patienten. Unterschiede bestehen sowohl
hinsichtlich der Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen den verschiedenen Beteiligten als auch hinsichtlich des Umfangs der eigenen Tätigkeit der Plattform. Insoweit gibt es Plattformen, die sich darauf beschränken, die teilnehmenden Apotheken sichtbar zu machen, und bei denen die gesamte Abwicklung allein zwischen Pateinten und Apotheke stattfindet. Bei anderen Plattformen
übernimmt der Plattformanbieter selbst einzelne Funktionen bei der Medikamentenlieferung, wie zum Beispiel Weiterleitung der Daten sowie die eigentliche Lieferung bei Lieferdiensten. In einigen Fällen sind Betreiber der Plattform ebenfalls Apotheken oder mit Ihnen konzernmäßig verknüpfte Vertriebsgesellschaften. Insbesondere wurde die Einführung des Card-Link-Verfahrens von den
Versandapotheken vorangetrieben mit der Folge, dass die Patienten primär Rezepte in den niederländischen Versandapotheken einlösen.


Die Ausgestaltung der Kooperationsmodelle beschäftigt bereits einige Gerichte. Bei der Frage der
Zulässigkeit der kommerziellen Plattformangebote wird es angesichts der offenen Formulierung des §
11 Abs. 1a ApoG sowie § 3360 Abs. 16 Satz 2 Nr. 4 SGB V darauf ankommen, wie die Kooperation
im Einzelnen ausgestaltet ist.

Quelle: A&R 4/2004, Dr. Bongers-Gehlert, Rechtliche Aspekte bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle zur Einlösung von E-rezepten, S. 171-181

Datenschutz

KI: Schulungspflicht ab Februar 2025

Ab dem 2. Februar 2025 tritt gemäß der Verordnung für Künstliche Intelligenz (KI-VO) eine Schulungspflicht für Betreiber und Anbieter von KI-Systemen in Kraft. Diese sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter sowie in ihrem Auftrag tätige Personen über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit KI verfügen.

Die erforderliche KI-Kompetenz umfasst ein allgemeines Verständnis der Funktionsweise, Nutzung und Risiken von KI-Systemen und -Modellen sowie Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen der KI-VO. Unternehmen sollten daher frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um die entsprechenden Schulungen für ihre Mitarbeiter zu organisieren.

Hygiene

HYGSO-Hygienenews

In einer Augenarztpraxis ist die Einhaltung höchster Hygienestandards von zentraler Bedeutung. Aufgrund der Sensibilität des Auges und der Anfälligkeit für Infektionen muss sichergestellt werden, dass alle Instrumente und Oberflächen steril und keimfrei sind. Hygienische Maßnahmen wie regelmäßige Desinfektion, die Verwendung von Einwegmaterialien und strikte Handhygiene sind unerlässlich, um das Risiko von Infektionen wie Bindehautentzündungen oder postoperativen Komplikationen zu minimieren. Eine sorgfältige Hygiene schützt nicht nur die Gesundheit der Patienten, sondern stärkt auch das Vertrauen in die Praxis und trägt zur hohen Qualität der medizinischen Versorgung bei.

In der neuesten Ausgabe des Newsletters unseres langjährigen Kooperationspartners HygieneManagement Solutions finden Sie folgende Themen:

  • „Hygienebeauftragte(r) in stationärer & ambulanter Pflege“ erneuert
  • Hygiene-Tipp: Fehlender Dichtsitz bei Masken mit Ohrbändern
  • DGKH-Stellungnahme zur Ausstattung mit Hygienefachpersonal
  • DGKH: Aufbereitung semikritischer Medizinprodukte
  • Hygiene-Tipp: Niesen während der Operation
  • Behördliche Überwachung von Arztpraxen
  • Vogelgrippe: neue Anpassung an den Menschen
  • Nosokomiale Candida-Infektionen
  • Rifaximin bedroht Reserveantibiotikum Daptomycin

Schulungen und Webinare

Unsere E-Learning-Plattform NUMERAS Personal umfasst Schulungs- und Personalmanagement in einem einzigen System und setzt neue Maßstäbe bei der Verbesserung der Abläufe in der Praxis. Das umfangreiche Kursangebot ist ein wichtiger Bestandteil des Qualitätsmanagements, unterstützt bei der regelmäßigen Fortbildung von Mitarbeitern und bietet Themen für Quereinsteiger und Fortgeschrittene.

Das Kursangebot wird regelmäßig erweitert und unsere beiden neuen Kurse sind ab sofort auf NUMERAS Personal verfügbar!

Live-Training zur EBM-Abrechnung in der Augenheilkunde

Die korrekte EBM-Abrechnung ist essenziell für eine wirtschaftlich erfolgreiche Praxis.

In unserem Live-Training erhalten Sie praxisnahe Einblicke in die Abrechnung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) speziell für die Augenheilkunde. Wir erläutern die wichtigsten Abrechnungsziffern, geben Tipps zur Vermeidung häufiger Fehler und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Abrechnung optimieren können.

Profitieren Sie von aktuellem Fachwissen, praxisnahen Fallbeispielen und der Möglichkeit, Ihre Fragen direkt an unsere Expertin, Sonja Becker, zu stellen.

🎯 Zielgruppe: Augenärzte, Praxispersonal, Abrechnungsfachkräfte

Die augenärztliche Abrechnung – Einsteigerkurs für die EBM-Abrechnung

Inhalte:

  • Abrechnungsgrundlage der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM)
  • Die rechtskonforme EBM-Abrechnung
  • Von der Honorarverteilung bis zum Honorarbescheid Teil 1
  • Von der Honorarverteilung bis zum Honorarbescheid Teil 2
Alle Premium-Schulungspakete gibt es bereits schon für 59 Euro monatlich zzgl. MwSt. für die gesamte Praxis.