NUMERAS Newsletter 01/2024

Übersicht

Qualitätsmanagement

Schulungen und Webinare

Medizinrecht

Qualitätsmanagement

Arbeitszeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) veröffentlichte am 13. September 2022 eine Pressemitteilung, die große Diskussionen auslöste. Dort heißt es:

“Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.”

Das BAG beruft sich damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von bereits Mai 2019, das allen Mitgliedsstaaten vorschreibt, Regelungen zur Dokumentation der Arbeitszeit zu schaffen. Bislang wurde dies vom Deutschen Gesetzgeber jedoch nicht in nationales Recht überführt.
Es wird erwartet, dass sich dies kurzfristig ändert, der Handlungsdruck auf den Deutschen Gesetzgeber ist durch die BAG Erklärung deutlich gestiegen.

NUMERAS in Kooperation mit PLANERIO hat für Ihre Praxis die Lösung parat.

Erweiterung der QM-Bibliothek

Dokumentenvorlagen im Bereich Qualitätsmanagement spielen eine entscheidende Rolle bei der Effizienzsteigerung, Standardisierung von Prozessen und der Sicherstellung von Qualitätsstandards in Unternehmen.

Im Qualitätsmanagement sind Dokumentenvorlagen unverzichtbare Werkzeuge, um eine effiziente, standardisierte und qualitativ hochwertige Arbeitsweise zu fördern. Ihr Einsatz trägt dazu bei, die Compliance mit Qualitätsstandards sicherzustellen, die Effizienz zu steigern und letztendlich die Kundenzufriedenheit zu verbessern.

Um Ihnen im Praxisalltag die Erarbeitung dieser Vorlagen zu erleichtern, finden Sie in der QM-Bibliothek zahlreiche Arbeitsanweisungen, Prozessbeschreibungen und Formulare. Stöbern Sie gerne durch und entdecken unsere neuen Formulare zu den Themen 8_1_015_FO Honorarvereinbarung und 8_1_016_FO IGel Vereinbarung.

NUMERAS Datenschutz

In der heutigen digitalisierten Welt, in der persönliche Informationen mit einem Mausklick übertragen werden können, ist Datenschutz zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Gesundheitswesens geworden. Dies gilt insbesondere für sensible medizinische Daten, die in Augenarztpraxen gesammelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit dieser Daten sind von größter Bedeutung, um das Vertrauen der Patienten zu gewinnen und die Integrität der Praxis zu wahren.

NUMERAS Datenschutz bietet Tools und Funktionen zur Verwaltung und Umsetzung von Datenschutzrichtlinien und -verfahren. Diese Software ermöglicht es Augenarztpraxen, Datenschutzrisiken zu identifizieren, Compliance-Maßnahmen zu verfolgen und Berichte über Datenschutzaktivitäten zu erstellen. Durch die Flexibilität der Software passt sich NUMERAS Datenschutz an die spezifischen Anforderungen der Praxis an.

Auch hier gilt:

Nicht alles müssen Sie selbst machen.

Durch den Einsatz von NUMERAS Datenschutz arbeiten Sie mit einer modernen Softwarelösung und haben durch den Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten kompetente Unterstützung an der Hand.

Schulungen und Webinare

Unsere E-Learning-Plattform NUMERAS Personal umfasst Schulungs- und Personalmanagement in einem einzigen System und setzt neue Maßstäbe bei der Verbesserung der Abläufe in der Praxis. Das umfangreiche Kursangebot ist ein wichtiger Bestandteil des Qualitätsmanagements, unterstützt bei der regelmäßigen Fortbildung von Mitarbeitern und bietet Themen für Quereinsteiger und Fortgeschrittene.

Das Kursangebot wird regelmäßig erweitert und unsere beiden neuen Kurse sind ab sofort auf NUMERAS Personal verfügbar!

NUMERAS Praxis: Tipps, Hilfestellungen und Neues

Wir stehen Ihnen Rede und Antwort und haben für Ihre Fragen ein offenes Ohr! 

Folgende Themen haben wir für Sie vorbereitet: 

  • Einrichtung von Gruppen für Chats in der NUMERAS Praxis App 
  • Organigramm schnell erstellt 
  • Add on Kalender – neue Anwendung welchen Nutzen bietet er? Lohnt sich das für die Praxis?
  • Internes Audit selbst durchführen
  • Erstellung einer Mitarbeiterbefragung inkl. automatischer Auswertung
  • offene Fragerunde 

Die Teilnahme am Austausch ist kostenfrei. Einfach einloggen oder registrieren und den 13.03.2024 im Kalender notieren! 

Illustration zum Thema Belehrung

Webinar Übersicht 2024

Um sicherzustellen, dass Sie stets am Puls der Zeit bleiben und Ihr Wissen stetig erweitern können, präsentieren wir stolz unsere brandneue Webinar-Serie für das Jahr 2024.

Unsere Experten haben sorgfältig informative und praxisorientierte Webinare zusammengestellt, um sicherzustellen, dass Sie in Ihrem Fachgebiet stets auf dem neuesten Stand sind.

Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz für diese informativen Webinare und investieren Sie in Ihre berufliche und persönliche Weiterentwicklung im Jahr 2024.

Alle Premium-Schulungspakete gibt es bereits schon für 59 Euro monatlich zzgl. MwSt. für die gesamte Praxis.

Medizinrecht

Anpassung von Gesell-schaftsverträgen in den Arztpraxen nach MoPeG

von Milana Sönnichsen Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht (Messner Rechtsanwälte)

Das seit dem 01. Januar 2024 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (sog. MoPeG) hat einige Änderungen in die Struktur einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gebracht. In dieser Rechtsform sind die meisten Arztpraxen mit mehreren Inhabern organisiert. Der Vorstoß des Gesetzgebers war damit begründet, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in ein separates Register als eGbR eingetragen werden und somit eine Rechtsfähigkeit als solche erlangen sollte. Mit der Eintragung als eGbR kann die Gesellschaft selbst Markeninhaberin sein und Grundstücke, GmbH-Anteile oder auch Aktien erwerben. Die Eintragung der Gesellschaft in das Register (eGbR) ist aber nicht zwingend. Eine GbR kann weiterhin als sogenannte „nicht rechtsfähige Gesellschaft“ ohne Eintragung in das Register bestehen und vom Gesetz abweichende Regelungen im Gesellschaftsvertrag regeln. Eine solche Gestaltung empfiehlt sich weiterhin eine Arztpraxis mit zwei Inhabern, die keine Marken oder Grundstücke erwerben möchte.

Es ist eine Reihe an weiteren Neuerungen vom Gesetzgeber für eine GbR verabschiedet worden. Unter anderen besteht kein Gesamthandsvermögen der GbR mehr. Die GbR hat fortan ein eigenes Vermögen.

Alte Gesellschaftsverträge in Arztpraxen sollten im Hinblick auf die Neuregelungen überarbeitet werden. Insbesondere sollen die Kündigungs-, Ausscheidungs- und Abfindungsregelungen explizit vertraglich geregelt bzw. angepasst werden, wenn ein vom Gesetz abweichender Trennungsmodus zwischen den Gesellschaftern verabredet und bestehen sollte. Das Gesetz sieht nunmehr die Übernahmeverpflichtung des Anteils des ausscheidenden Gesellschafters und eine Gesamtrechtsnachfolge der Erben des ausscheidenden Gesellschafters vor. Der Anteil des ausscheidenden Gesellschafters wächst zwangsläufig der Gesellschaft zu, wenn keine abweichende Regelung im Vertrag getroffen wird.

Anwaltliche Empfehlung:

Bestehende Gesellschaftsverträge einer GbR sollten überprüft und ggf. durch einen Gesellschafterbeschluss in Konsens oder Dissens zu den neuen gesellschaftsrechtlichen Regelungen gebracht werden.

MoPeG, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 17. August 2021