GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Was verändert sich für Augenarztpraxen?

NUMERAS GmbH

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist beschlossen und wurde am 29. Juli 2026 verkündet. Viele der für Praxen relevanten Regelungen greifen ab 1. Januar 2027.

Für die ambulante Versorgung ergeben sich dabei wichtige Veränderungen. Unter anderem werden Vergütungssteigerungen stärker an die Entwicklung der Grundlohnrate gekoppelt. Gleichzeitig werden bisher extrabudgetär vergütete Leistungen teilweise in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt. Auch die mit dem TSVG eingeführten besonderen Vergütungen – beispielsweise für offene Sprechstunden und bestimmte vermittelte Termine – verändern sich ab 2027.

Was bedeutet das konkret für die wirtschaftliche Steuerung einer Augenarztpraxis? Und welche Handlungsmöglichkeiten ergeben sich daraus?

Genau diesen Fragen widmen wir uns bei NUMERAS in einer dreiteiligen Webinarreihe:

🔹 Teil 1 – 16.09.2026: Auswirkungen für Ihre Praxis mit Sonja Becker und Bernd Schneider

🔹 Teil 2 – 02.12.2026: Strategische und rechtliche Implikationen mit Jörg Förster

🔹 Teil 3 – März 2027: Konkrete Umsetzungshilfen für die Praxis mit Sonja Becker

Unser Ziel:

Die gesetzlichen Veränderungen nicht nur zusammenzufassen, sondern gemeinsam zu betrachten, welche Auswirkungen sie auf Vergütung, Praxisorganisation und strategische Entscheidungen haben können.

Nach dem Auftakt im September setzen wir die Reihe am 2. Dezember 2026 fort und richten den Blick insbesondere auf die strategischen und rechtlichen Konsequenzen.

Alle Webinare werden im Nachgang auf unserer Lernplattform NUMERAS Personal veröffentlicht.

Zur Registrierung: https://numeras.clickmeeting.com/
Zur E-Learning-Plattform: https://personal.numeras.de/